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Internationale Vereinigung für Germanistik
Association Internationale des Germanistes
International Association for Germanic Studies


Mitgliedschaft in der IVG

Mitglied der IVG kann werden, wer sich auf einem oder mehreren Gebieten der Germanistik durch wissenschaftliche Arbeiten fachlich ausgewiesen hat und wer insbesondere in der akademischen Forschung und Lehre tätig ist. Die Aufnahme in die IVG erfolgt auf Grund eines persönlichen Antrags an den Präsidenten unter Vorlage eines kurzen Lebenslaufes und Schriftenverzeichnisses (Nennung wichtiger Publikationen). Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Von jedem Mitglied ist für die fünfjährige Funktionsperiode ein Mitgliedsbeitrag von € 100,- zu bezahlen, sofern nicht auf begründeten Antrag davon befreit wird.
 
Sie können das Antragsformular für eine Mitgliedschaft direkt aus dem Internet ausdrucken
(Formular.html).

PS Da bei bisherigen Überweisungen in mehreren Fällen nicht der volle Betrag von 100 Euro auf unserem Konto eingegangen ist, stellen wir nochmals klar: Der Mitgliedsbeitrag muss in voller Höhe geleistet werdden. Sollte Ihnen das von Ihnen beauftragte Geldinstitut eine Überweisungsgebühr in Rechnung stellen, so darf diese nicht zu Lasten der IVG gehen, sondern muss in vollem Umfang von Ihnen übernommen werden. Dabei gelten im Falle von Auslandsüberweisungen zwischen Ländern, die der Europäischen Union angehören,  gemäß der „Verordnung (EG) Nr. 2560/2001des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro“ die gleichen Bedingungen wie bei Inlandsüberweisungen. Zahlungen per Kreditkarte sind grundsätzlich ausgeschlossen, da die IVG lediglich ein Privat- und kein Firmenkonto unterhält.